Antragsliste

« Zurück zur Antragsübersicht

Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

» Antragsvorschau HTML » Antragsvorschau PDF » Änderungsantrag einreichen

Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:22 Uhr, in der Kategorie "Ein Land, in dem Du alles werden kannst!" und mit der laufenden Nummer 108. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Studienfinanzierung leicht gemacht

Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb fordern wir ein elternunabhängiges BAföG, das sich aus einem monatlichen Sockelbetrag und einem Zuschuss im Falle ehrenamtlichen Engagements zusammensetzt. Darüber hinaus kann ein begrenztes, monatlich anpassbares und zinsfreies Darlehen mit einkommensabhängiger Tilgungsrate bezogen werden. Die Förderhöchstdauer soll die Regelstudienzeit plus zwei Semester betragen. Ein erstmaliger Studienfachwechsel wirkt sich nicht auf die Förderdauer für das neu gewählte Studium aus. Höchstaltersgrenzen schaffen wir ab. Zuverdienst- und Vermögensgrenzen heben wir an. Die Beantragung des BAföG läuft komplett digital. 

Wir wollen, dass die deutschen Hochschulen durch exzellente Studienbedingungen zu den Top-Hochschulen weltweit aufschließen. Deshalb wollen wir den Hochschulen ermöglichen, nachgelagerte Alumni-Beiträge zu erheben. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass der Geldbeutel niemals die Entscheidung für oder gegen ein Studium beeinflusst. Daher werden Alumni-Beiträge erst nach einem erfolgreichem Studium und ab einem bestimmten Mindesteinkommen in Form eines prozentualen Anteils vom Einkommen für einen vordefinierten Zeitraum fällig. Die Beiträge gehen direkt an die Hochschulen und müssen unter Beteiligung aller Statusgruppen der Verbesserung der Studienbedingungen zugutekommen.

» Antragsvorschau HTML » Antragsvorschau PDF » Änderungsantrag einreichen

Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


« Zurück zur Antragsübersicht

Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14419] Streiche: Seite 1, Zeile 11 bis Seite 1, Zeile 17 (Antragsteller: Mark Dietmar Orth). / V1

    Eingegangen am Montag, 1. Februar 2021 um 13:50 Uhr. Antragsteller ist/sind "Mark Dietmar Orth".

    Bei nachgelagerten Studiengebühren für Studenten mit einem erfolgreichen Abschluss, ist eine Gleichbehandlung aller Studenten nicht gegeben. So solle ein Teil der Finanzierung von Hochschulen, bzw. Universitäten auf dem Rücken von leistungsstarken und erfolgreichen Absolventen ausgetragen werden. Diese Forderung widerspricht dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller Studenten.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

  • [14447] Ersetze: Seite 1, Zeile 11 bis Seite 1, Zeile 16 (Antragsteller: Johannes Kuffer). / V1

    Deshalb wollen wir den Hochschulen ermöglichen, nachgelagerte Alumni-Beiträge zu erheben,deren Höhe sich an der studierten Semesterdauer orientiert. Die Alumni-Beiträge müssen erst ab einem bestimmten Mindesteinkommens bezahlt werden.

    Eingegangen am Freitag, 5. Februar 2021 um 15:05 Uhr. Antragsteller ist/sind "Johannes Kuffer".

    Deshalb wollen wir den Hochschulen ermöglichen, nachgelagerte Alumni-Beiträge zu erheben, deren Höhe sich an der studierten Semesterdauer orientiert. Die Alumni-Beiträge werden erst ab dem Erreichen eines bestimmten Mindesteinkommens fällig.


    Begründung:

    Fairerweise sollten sich die Alumni-Beiträge an der Studiendauer orientieren. Die prozentuale Bestimmung nach dem Einkommen über einen gewissen Zeitraum, ähnlich einer Steuer, scheint hier nicht das richtige Instrument. Warum sollte jemand, der einen guten Abschluss erreicht hat mehr Alumni-Beiträge entrichten, als jemand mit schlechterem Abschluss. Die Kosten für eine Meisterprüfung hängen auch nicht vom späteren Erfolg im Berufsleben ab.

    Außerdem sollte es irrelevant sein, ob das Studium erfolgreich abgeschlossen wird. Man nehme hier das Beispiel eines Studenten, der sich im fünften Bachelorsemester selbstständig macht und dann aufgrund seines unternehmerischen Erfolgs Millionär wird (z.B. Zuckerberg). Dieser müsste keine Alumni-Beiträge entrichten, obwohl er im Studium höchstwahrscheinlich relevante Inhalte gelernt hat, die ihn auf die Gründung seines Unternehmens vorbereitet haben.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

« Zurück zur Antragsübersicht