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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:40 Uhr, in der Kategorie "Freiheit im 21. Jahrhundert updaten" und mit der laufenden Nummer 208. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Geistiges Eigentum neu denken

Im Internet muss auch das Geistige Eigentum neu gedacht werden. Maßstab ist für uns die Frage, wie weit Innovation und Erfindergeist gefördert sowie die Investition von Zeit, Geld und Aufwand honoriert werden. Das Markenrecht genügt diesen Anforderungen hingegen nicht. Insbesondere der Schutz generischer Farben und Worte schwächt den Wettbewerb und belohnt lediglich alte Besitzstände. Das Urheberrecht ist das Rückgrat der Kulturindustrie und hat weiterhin seinen Platz in der Rechtsordnung. Überzogene Abmahngebühren für Privatpersonen sind einzudämmen. Die Nutzung von Werken für Satire, Parodien und Memes gehören für uns in eine lebendige und freie Gesellschaft. Dies soll durch eine allgemeine Abwägungsklausel nach dem Vorbild des US-amerikanischen Fair-Use-Prinzip geschehen. Die jüngste Reform des EU-Urheberrechts, die zu Recht die Kritik vieler, oft junger Menschen hervorgerufen hat, muss korrigiert werden. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sowie die Erzwingung von Uploadfiltern sind wieder abzuschaffen. 

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14432] Streiche: Seite 1, Zeile 2 bis Seite 1, Zeile 4 (Antragsteller: Felix Meyer). / V1

    Das Markenrecht genügt diesen Anforderungen hingegen nicht. Insbesondere der Schutz generischer Farben und Worte schwächt den Wettbewerb und belohnt lediglich alte Besitzstände.

    Eingegangen am Dienstag, 2. Februar 2021 um 13:06 Uhr. Antragsteller ist/sind "Felix Meyer".

    Ich würde um die Streichung dieser beiden Sätze bitten. Ja der Schutz von Farben führt in manchen Branchen, in dem Farben schon breit geschützt sind, wie zB der Mobilfunkmarkt, zu Hindernissen für neue Unternehmen, die in den Markt eintreten wollen. Und daraus ergeben sich wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten. Daraus aber zu schlussfolgern, dass das Markenrecht als Ganzes den "Anforderungen" nicht entspricht, also in unseren Augen offenbar abgeschafft werden sollte, halte ich persönlich auch für inhaltlich falsch, aber ist vor allem nicht in einem Satz abzuhandeln. Entweder wir müssten die Forderung schon auch noch inhaltlich besser unterfüttern oder wir lassen sie hier besser raus. Das Streichen würde es uns auch ermöglichen uns auf das Urheberrecht zu konzentrieren. Sonst müssten wir uns auch hier eigentlich um die anderen Immaterialgüterrechte, also Patentrecht, Designschutz, kümmern um dann wirklich umfassend was zum Geistigen Eigentum zu machen.

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