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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:42 Uhr, in der Kategorie "Freiheit im 21. Jahrhundert updaten" und mit der laufenden Nummer 209. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Moderne Medien, zeitgemäße Medienordnung

Der Rundfunkstaatsvertrag ist durch einen Medienstaatsvertrag abzulösen, der faire Wettbewerbsbedingungen für Fernsehen, Radio und Online-Formate garantiert. Unzeitgemäße Beschränkungen, wie der Lizenzzwang für Streaming, sind abzuschaffen. 

Wir setzen uns für einen schlanken Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk (ÖRR) ein, der sich auf seine Kernaufgaben – Information und politische Bildung – beschränkt. Durch eine Reduzierung der Senderzahl und ein Verzicht auf teure Sportübertragungsrechte und Unterhaltungsangebote wollen wir den Rundfunkbeitrag senken, der den Beitragszahlenden in Form einer Steuergutschrift rückerstattet werden soll.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14431] Ersetze: Seite 1, Zeile 1 bis Seite 1, Zeile 3 (Antragsteller: Felix Meyer). / V1

    Der Rundfunkstaatsvertrag ist durch einen Medienstaatsvertrag abzulösen, der faire Wettbewerbsbedingungen für Fernsehen, Radio und Online-Formate garantiert. Unzeitgemäße Beschränkungen, wie der Lizenzzwang für Streaming, sind abzuschaffen.

    Eingegangen am Dienstag, 2. Februar 2021 um 12:45 Uhr. Antragsteller ist/sind "Felix Meyer".

    Ende 2020 trat der Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ablöste, in Kraft. Auch wenn damit versuchte wurde Impulse für ein breiteres Medienverständnis zu setzen, bleibt der Medienstaatsvertrag hinter unseren Erwartungen zurück und bedarf daher Anpassungen. Insbesondere müssen die Wettbewerbsbedingungen für Fernsehen, Radio und Online-Formate fairer gestaltet werden. Wir begrüßen, dass immerhin kleine Angebote aus der Lizenzpflicht ausgenommen wurden, fordern aber weiterhin die Abschaffung des Lizenzzwangs für Streaming.

     

     

    Begründung: Am 07. November 2020 trat ja der Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag ablöste, in Kraft. Daher läuft die aktuelle Forderung ins Leere/ist veraltet.

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  • [14464] Ersetze: Seite 1, Zeile 1 bis Seite 1, Zeile 1, Abschnitt: 2 (Antragsteller: Philipp Breiter). / V1

    zweiten Absatz komplettersetzen

    Eingegangen am Dienstag, 9. Februar 2021 um 21:01 Uhr. Antragsteller ist/sind "Philipp Breiter".

    Die Jungen Liberalen fordern, alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so schnell wie möglich zu privatisieren.

    Davon ausgenommen sind Rundfunkanstalten für politische Bildung und Auslandssender, namentlich „Phoenix“, „Deutschlandradio“ und „Deutsche Welle“, sowie deren nachgeordnete Institutionen. Sender, die per Staatsvertrag festgeschrieben sind und sich um eine zwischenstaatliche Kooperation bemühen, sind ebenfalls ausgenommen.

    Der Wegfall der anderen staatlichen Sender soll durch die verbleibenden nicht kompensiert werden dürfen. Konkurrenz zu den privaten Sendern auf dem Gebiet der Unterhaltung sind zu vermeiden.

    Um das Angebot der oben genannten verbliebenen Sender weiterhin voll gewährleisten zu können, sollen die dafür benötigten Ressourcen der bisherigen ARD-Anstalten wenn nötig auf diese übertragen werden dürfen. Einheiten, die von mehreren Sendern genutzt werden (wie z.B. eine Nachrichtenredaktion) sollen wo möglich unter der neuen Dachorganisation Ärbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten”(ARD) vereint werden.

    Die Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden; diesbezügliche Gesetze müssen aber zustimmungspflichtig im Bundesrat bleiben. Die Zuständigkeit für den privaten Rundfunk und Telemedien soll bei den Ländern und deren Landesmedienanstalten verbleiben.

    Im Zuge der Privatisierung sind die Verwaltungseinheiten Finanzkommission, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher ”GEZ”) und Rundfunkgebührenbeauftragter abzuschaffen. Der Anteil von Staatsvertretern im Rundfunkrat ist auf maximal 25 Prozent herunterzufahren, außer dem muss er einen genaueren Querschnitt der Bevölkerung widerspiegeln.

    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll fortan nicht mehr über Beiträge und Gebühren, sondern ausschließlich über den Bundeshaushalt geschehen. Bürgermedien wie der Öffene Kanalßollen besser gefördert werden.

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  • [14508] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 1 (Antragsteller: Christopher Hubrich). / V1

    dem letzten Satz

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 21:34 Uhr. Antragsteller ist/sind "Christopher Hubrich".

     in der Frage der Monopolisierung von Medien sehen wir eine Gefahr für unsere Demokratie, deshalb wollen wir, besonders bei der Frage der Monopolisierung von visuellen Medien, auch den digital Sector mehr in den Fokus nehmen. Daher müssen auch Streaming Angebote in die Berechnungen der KEF für die Medienkonzentration aufgenommen.Sodass nicht nur die Quoten im  linearen Fernsehen zur Ermittlung der Konzentration herangezogen werden,  sondern auch Zugriffszahlen auf Streaming Angebote.

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