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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:51 Uhr, in der Kategorie "Entfesseln wir das Land – Aufschwung statt Krise!" und mit der laufenden Nummer 302. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Innovation statt Stillstand

Forschung und Entwicklung sollen verstärkt gefördert werden – technologieneutral und undogmatisch. Dafür wollen wir privaten Unternehmen Kooperationen mit Hochschulen erleichtern und eine Europäische Agentur für Sprunginnovationen gründen. Insbesondere die Erforschung von digitalen und ökologischen Schlüsseltechnologien wie 6G, Quantentechnologie oder Kernfusion wollen wir vorantreiben. Ergebnisse staatlich geförderter Forschung sollen grundsätzlich öffentlich verfügbar werden („Open Access”). Die Veröffentlichung soll nach 6 Monaten erfolgen; bei sensiblen Daten gelten Ausnahmen.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14535] Ersetze: Seite 1, Zeile 4 bis Seite 1, Zeile 6, Abschnitt: 1 (Antragsteller: Marvin Anas Hahn). / V1

    Ergebnisse staatlich geförderter Forschung sollen grundsätzlich öffentlich verfügbar werden („Open Access”). Die ist für Manuskripte, die im Rahmen der DEAL Verträge veröffentlicht werden, verpflichtend; bei sensiblen Daten gelten Ausnahmen.

    Eingegangen am Dienstag, 23. Februar 2021 um 00:27 Uhr. Antragsteller ist/sind "Marvin Anas Hahn".

    Wann sind Ergebnisse staatlicher Förderung wirklich "Ergebnisse"? Wenn ein Preprint existiert? Wenn sie Peer-Reviewed sind? Bei letzterem können wir den Publishern nicht vorschreiben wann sie Arbeiten zu veröffentlichen haben.

    Die 6 Monats-Regel ist so nicht sinnig, weil nicht klar ist, wann eine wissenschaftliche Arbeit fertig ist. Die DEAL Verträge sind ein großer Fortschritt, aber Vor-Veröffentlichung ist teilweise immer noch nicht kompatibel mit den Verträgen mancher Journals.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

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