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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:53 Uhr, in der Kategorie "Entfesseln wir das Land – Aufschwung statt Krise!" und mit der laufenden Nummer 305. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Mehr finanzielle Freiräume

Wir fordern eine deutliche Senkung der Einkommensteuerlast. Um Geringverdiener spürbar zu entlasten, wird der individuelle Freibetrag auf 18.000€ im Jahr angehoben und jährlich an die Teuerungsrate angepasst. Die maximale Einkommensteuerlast soll dabei signifikant gesenkt werden. Der Höchststeuersatz soll ab einem Einkommen von 250.000€ greifen und ebenfalls nach der Teuerungsrate angepasst werden. Zwischen Grundfreibetrag und Spitzensteuersatzbetrag soll der Grenzsteuersatz gleichmäßig ansteigen. Damit wird der Mittelstandsbauch abgeschafft. Die jährliche Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Teuerungsrate setzt wiederum der kalten Progression ein Ende. Im Grundgesetz ist eine Höchstgrenze von 50 % für direkte Steuern und Sozialabgaben auf das Einkommen zu verankern. Substanzsteuern sind volkswirtschaftlich ineffizient und dazu noch hochgradig ungerecht, denn bereits erwirtschaftete Erträge, werden somit nochmals besteuert. Vor diesem Hintergrund lehnen die Jungen Liberalen jegliche Form der Substanzbesteuerung ab. Dazu zählen insbesondere die Grundsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungssteuer. Ein freiheitlicher Staat gibt den Menschen den Freiraum, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Lenkungssteuern wie die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer, Kaffeesteuer und Tabaksteuer lehnen wir ab.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14417] Ersetze: Seite 1, Zeile 2 bis Seite 1, Zeile 4 (Antragsteller: Daniel Worlitz). / V1

    Um Geringverdiener spürbar zu entlasten, wird der individuelle Freibetrag auf 12.000€ im Jahr angehoben und jährlich an die Teuerungsrate angepasst.

    Eingegangen am Montag, 1. Februar 2021 um 11:01 Uhr. Antragsteller ist/sind "Daniel Worlitz".

    "Um Geringverdiener spürbar zu entlasten, wird der individuelle Freibetrag auf 18.000€ im Jahr angehoben und jährlich an die Teuerungsrate angepasst."

    Die Erhöhung des Grundfreibetrages auf 18.000€ führt zwar zu einer durchaus bemerkbaren Entlastung der Geringverdiener - insb. im Hinblick auf das Bürgergeld - jedoch entspricht dieser Wert um längen nicht dem tatsächlichen Existenzminimum (dem ursprünglichen Zweck des Wertes). Durch Abzüge wie die Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Renteneinzahlungen, Spenden, agBs und Kinderfreibeträgen wird das erzielte Einkommen in einem Jahr genügend nach unten gedrückt, um das für die Einkommensteuer tatsächlich entziehbare Einkommen zu ermitteln. Eine Erhöhung dieses Wertes auf 12.000€ würde Lebenserhaltungskosten von 1000€/Monat entsprechen, was immernoch streitbar zu viel sein kann bezogen auf den Begriff "Existenzminimum", jedoch wesentlich näher an der Realität als 1500€/Monat
    (18.000€ Freibetrag) für Personen mit geringen Einkommen.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

  • [14418] Ersetze: Seite 1, Zeile 11 bis Seite 1, Zeile 14 (Antragsteller: Daniel Worlitz). / V1

    (Wir sprechen uns für eine Austragung der Vermögensteuer aus dem Grundgesetz aus, da sie wie die Wehrpflicht eine Reliquie aus vergangenen Zeiten darstellt und eine mögliche Neueinführung durch bereits bestehende Substanzsteuern diese heutzutage überflüssig macht.)

    Eingegangen am Montag, 1. Februar 2021 um 11:44 Uhr. Antragsteller ist/sind "Daniel Worlitz".

    "Substanzsteuern sind volkswirtschaftlich ineffizient und dazu noch hochgradig ungerecht, denn bereits erwirtschaftete Erträge, werden somit nochmals besteuert. Vor diesem Hintergrund lehnen die Jungen Liberalen jegliche Form der Substanzbesteuerung ab. Dazu zählen insbesondere die Grundsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungssteuer."

    Abgesehen davon, dass Ungerechtigkeit etwas sehr subjektives ist, lässt der Antrag auf eine allgemein ablehnende Haltung zu Substanzsteuern Aspekte der Staatsfinanzierung und Erfolgschancen im Wahlkampf außer acht.

    Grundsteuern zählen zusammen mit der Gewerbesteuer zu den Haupteinnahmequellen der Gemeinden. Sie spiegeln den Anteil wieder, die ein Grundbesitzer an der öffentlichen Arbeit und der Instandhaltung von Stadtteilen beitragen muss/sollte. Je größer das Grundstück, desto größer der Anteil am Gemeindeleben. Dies steht im Einklang zu den Grundsätzen der progressiven Besteuerung. Eine Ablehnung zur Grundsteuer bedeutet eine Abneigung von gemeindenahen Bürger*innen & Heimatpflege-Vereinen zu uns und der Partei, was wir uns insbesondere in der heutigen Zeit nicht erlauben dürfen wenn wir mitregieren wollen.

    Die Ablehnung der Erbschaftsteuer sehe ich noch kritischer. Gerade in Zeiten, wo es bekannt ist, dass wohlhabende Menschen Reichtum größtenteils durch Erbschaften/Schenkungen (nicht durch eigene Leistung) erhalten, ist es unklug sich von der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer zu distanzieren. Die progressive Besteuerung aller Einkommens- und Vermögensgruppen wird dadurch nicht mehr garantiert und gibt uns insbesondere in Wahlkampfzeiten erhebliche Schwachpunkte im Hinblick auf die breit geforderte soziale Gerechtigkeit. In Zeiten von einstelligen Umfragewerten ist das nicht tragbar.

     

    (Optional):

    Wenn sich die JuLis, und somit auch die zukünftige FDP, wirklich von ungerechten Substanzsteuern distanzieren wollen, dann bitte ich - anstelle einer allgemeinen Ablehnung solcher Steuerarten - um die Austragung der annuellen Vermögensteuer (als Abgrenzung zur einmaligen Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer) aus dem Grundgesetz (Artikel 106 Absatz 2 Nummer 1). Gegebenenfalls kann dies durch einen Verweis auf bestehende Steuern gestützt werden, die größtenteils nur Vermögende zahlen.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

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