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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 17:53 Uhr, in der Kategorie "Entfesseln wir das Land – Aufschwung statt Krise!" und mit der laufenden Nummer 306. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Enkelfitte Rente!

Ein nachhaltiges Rentensystem, das den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger im Ruhestand auch künftig sichern kann, muss kapitalgedeckt sein. Wir fordern daher die zügige Einführung eines kapitalgedeckten Rentensystems, das die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung kurzfristig ergänzt und langfristig ersetzt. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen steuerfrei Beiträge von ihrem Einkommen auf ein individuelles Rentenkonto einzahlen, bis die Grundsicherung im Alter sichergestellt ist. Eine Auszahlung aus dem Rentenkonto darf im Regelfall erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen. Darüber hinaus kann freiwillige Vorsorge betrieben werden. Die Wahl der Altersvorsorgeprodukte ist grundsätzlich frei, muss aber hinreichende Renditechancen und ausreichende Sicherheit gewährleisten, soweit Pflichtbeiträge betroffen sind. Wir wollen, dass Altersvorsorge künftig bereits ab der Geburt beginnt. Deshalb sollen alle Neugeborenen einen Startbonus von 20.000 EUR für ihr Rentenkonto erhalten. Der Startbonus ist ein um die Inflationsrate verzinstes Darlehen, dessen Tilgungsrate einkommensabhängig ist. Die Tilgung erfolgt automatisiert aus den laufenden Erträgen. Zusätzlich ermöglicht ein digitales Vorsorgekonto einen schnellen Überblick über die eigenen privaten, betrieblichen und staatlichen Rentenansprüche und deren Höhe. Private Altersvorsorge erleichtern wir durch deutliche Anhebung des Sparerpauschbetrages und die Einführung einer Spekulationsfrist von 10 Jahren, nach der Kapitaleinkünfte steuerfrei sind.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14504] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 1 (Antragsteller: Christopher Hubrich). / V1

    Darüber hinaus kann freiwillige Vorsorge betrieben werden.

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 21:23 Uhr. Antragsteller ist/sind "Christopher Hubrich".

    wir als Junge Liberale wollen bei der Frage bei Kapitalanlagen umweltpolitische Aspekte stärker betonen daher setzen wir uns dafür ein  Kapitalertragsbesteuerung für Ökologische ETFs Good Governance Aspekte und Soziale Aspekte berücksichtigen grundsätzlich zu streiche.

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  • [14410] Ersetze: Seite 1, Zeile 7 bis Seite 1, Zeile 8 (Antragsteller: Jan Lennart Beering). / V1

    Eine Auszahlung aus dem Rentenkonto darf im Regelfall erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.

    Eingegangen am Sonntag, 31. Januar 2021 um 14:34 Uhr. Antragsteller ist/sind "Jan Lennart Beering".

    Der Renteneintritt darf flexibel ab dem 60. Lebensjahr vollzogen werden, allerdings unter fairen Abschlägen die bei dem Eintrittsalter von 67 angesetzt werden und sich der steigender Lebenserwartung anpassen.

     

     

    Begründung: Das Verhältnis von Arbeits- zu Rentenbezugszeit hat sich in den letzten Jahrzehnten massiv verschlechtert. Der durchschnittliche Deutsche bezieht für zwei Jahre Arbeit mittlerweile fast ein Jahr Rente auf Kosten der jungen Generation. Daher ist hier der Hebel, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer angepasst an die steigende Lebenserwartung in Rente gegen. Für die indivduelle Entscheidungsfreiheit sorgen aktuarisch faire Abschläge, welche die derzeitige Subvention von Frührentnern ersetzt.

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  • [14411] Ersetze: Seite 1, Zeile 7 bis Seite 1, Zeile 8 (Antragsteller: Leonard Kern-Wagner). / V1

    Eine Auszahlung aus dem Rentenkonto darf im Regelfall erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgen.

    Eingegangen am Sonntag, 31. Januar 2021 um 17:34 Uhr. Antragsteller ist/sind "Leonard Kern-Wagner".

    Eine Auszahlung aus dem Rentenkonto darf im Regelfall nach dem 67. Lebensjahr erfolgen. Ab 2030 wird diese Grenze dynamisch an den Zuwachs der durchschnittlichen Lebenserwartung gekoppelt, wobei 2/3 des Zuwachses für Arbeits- und 1/3 für Rentenzeit veranschlagt werden. Die Auszahlungen aus dem Rentenkonto sind in jedem Fall steuerfrei.

     

    Begründung: Bei einem umlagefinanziertem System ist diese Änderung relevant um es stabil und nachhaltig zu machen. Doch auch bei einem kapitalgedeckten System muss darauf geachtet werden, dass Menschen nicht zu früh in Rente gehen und schließlich doch auf staatliche Transfers angewiesen sind, weil sich ihre eigene Vorsorge als unzureichend herausstellt. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die deutsche Volkswirtschaft auch bei einer in Zukunft sinkenden Zahl an Erwerbstätigen mit ausreichend Fachkräften versorgt ist und diese nicht viel zu früh wieder den Arbeitsmarkt verlassen. Darüber hinaus steht es ja trotzdem jedem frei auch abseits des Rentenkontos zu sparen und so im Einzelfall doch einen früheren Renteneintritt zu realisieren, wenn die Sparleistung entsprechend hoch ist.

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  • [14486] Ersetze: Seite 1, Zeile 13 bis Seite 1, Zeile 13, Abschnitt: 1 (Antragsteller: Kevin Grube, Theresa Leinkauf). / V1

    um die Inflationsrate verzinstes

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 10:19 Uhr. Antragsteller ist/sind "Kevin Grube, Theresa Leinkauf".

    an dem Zinssatz einer 30-jährigen Bundesanleihe orientiertes

     

    Begründung:

    Der Zinssatz von 30-jährigen Bundesanleihen ist planbarer und geringer als die Inflationsrate.

    Im Wahljahr 2021 wird die Inflation nach allen Prognosen deutlich höher ausfallen als in den Vorjahren (um die 3 % Inflation), was dieses Verzinszungskonzept im Wahlkampf sehr schwer vermittelbar macht.

    Die Verbindung mit den Kosten (Zinsen) des Geldes, die der Staat durch die Vergabe der Darlehen tatsächlich hat, ist einfacher und logischer zu erklären als ein Konstrukt mit der Inflationsrate.

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  • [14485] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 17, Abschnitt: 1 (Antragsteller: Kevin Grube, Theresa Leinkauf). / V1

    Sparerpauschbetrages

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 09:56 Uhr. Antragsteller ist/sind "Kevin Grube, Theresa Leinkauf".

    die Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer

     

     

    Begründung:

    Eine Finanztransaktionssteuer stellt eine zusätzliche Hürde für private Anleger dar und würde den Trend in Deutschland verstärken, die private Altervorsorge mit Wertpapieren zu vernachlässigen. Da wir laut Antrag die private Altervorsorge erleichtern wollen, ist die Erwähnung unserer ablehnenden Haltung gegenüber der Finanztransaktionssteuer Pflicht.

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