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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 18:11 Uhr, in der Kategorie "Klima- und Umweltschutz ist Freiheitsschutz" und mit der laufenden Nummer 503. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Negative Emissionen

Die Reduktion der Treibhausgasemissionen genügt nicht, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Zusätzlich müssen wir der Atmosphäre einen Teil der bereits emittierten Treibhausgase entziehen. Kohlenstoffdioxid kann in natürlichen Kohlenstoffspeichern wie Wäldern und Mooren gespeichert oder mit technischen Einrichtungen aus der Luft gefiltert werden. Dazu wollen wir Anreize setzen, in dem wir negative Emissionen in das EU-ETS integrieren. Wer der Atmosphäre Treibhausgase entzieht, soll mit einer entsprechenden Menge an Emissionszertifikaten entlohnt werden, die dann an Emittenten weiterveräußert werden können, ohne dass dabei die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate steigt. Zudem wollen wir die Erforschung der Nutzung von Kohlenstoffdioxid in industriellen Fertigungsprozessen fördern. Aus dem klimaschädlichen Abfallprodukt CO2 könnte so ein wertvoller Rohstoff werden. Auch global müssen negative Emissionen eine stärkere Rollen spielen. Neben dem Schutz bestehender Wälder und Moore fordern wir daher ein globales Abkommen zur Aufforstung.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14465] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 1 (Antragsteller: LAK Umwelt, Forschung und Technologie). / V1

    Abkommen zur Aufforstung...

    Eingegangen am Mittwoch, 10. Februar 2021 um 20:52 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Umwelt, Forschung und Technologie".

    CO2 welches der Atmosphäre entzogen wird, jedoch zur Herstellung von PtX-Produkten verwendet wird, darf nicht als negative Emission angerechnet werden, da das CO2 bei der Verbrennung der entsprechenden PtX-Produkte wieder in die Atmosphäre gelangt. Selbiges gilt für Biomasse, welche zum Zweck der energetischen Nutzung angepflanzt wird. 

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  • [14460] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 13, Abschnitt: 1 (Antragsteller: Johannes Moll, Theresa Rudolph). / V1

    ...ein globales Abkommen zur Aufforstung

    Eingegangen am Dienstag, 9. Februar 2021 um 16:16 Uhr. Antragsteller ist/sind "Johannes Moll, Theresa Rudolph".

    CO2 welches der Atmosphäre entzogen wird, jedoch zur Herstellung von PtX-Produkten verwendet wird, darf nicht als negative Emission angerechnet werden, da das CO2 bei der Verbrennung der entsprechenden PtX-Produkte wieder in die Atmosphäre gelangt.

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