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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 18:49 Uhr, in der Kategorie "Die Offene Gesellschaft und ihre Chancen" und mit der laufenden Nummer 602. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Queer denken!

Die sexuelle und geschlechtliche Identität einer Person ist für uns selbstverständlich zu respektieren und Teil einer vielfältigen Gesellschaft. Sogenannte LGBTQI+-freie Zonen sind inakzeptabel – in Polen wie in jedem anderen Staat. Die Bundesrepublik ist aufgerufen, sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine internationale Konvention zum Schutz queerer Menschen einzusetzen. Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, ist unverzüglich aufzuheben. Die Ehe für alle war ein großer Erfolg, bildet aber nur den Startschuss für ein  Familienrecht, das allen Lebensmodellen gerecht wird. Alle Ehegatten sollen gemeinsam Eltern eines Kindes werden können. Leihmutterschaft, Embryonen- und Eizellspende – auch unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung und Vergütung – sollen legalisiert, Vielelternschaft ermöglicht werden. Wir wollen eine neue Form des Zusammenlebens als Ergänzung der Ehe schaffen: die Verantwortungsgemeinschaft. Diese kann auch mehr als zwei Mitglieder haben. Das Ehegattensplitting ist zu einem Steuervorteil für die Verantwortungsgemeinschaft fortzuentwickeln. Dieser ist so auszugestalten, dass er Verantwortungsgemeinschaften mit einer sehr ungleichen Einkommensverteilung nicht mehr überproportional fördert. Als Zwischenschritt befürworten wir die Fortentwicklung des Ehegattensplittings hin zu einem Familiensplitting nach französischem Modell. 

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14425] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 1 (Antragsteller: Michael Beneke-Wysocki). / V1

    Vielelternschaft ermöglicht werden.

    Eingegangen am Montag, 1. Februar 2021 um 16:29 Uhr. Antragsteller ist/sind "Michael Beneke-Wysocki".

    "Die aktuelle Gesetzeslage toleriert bereits den Leihmutter-Tourismus aus Ländern mit teilweise schwachen Standards für das Wohlbefinden der Leihmütter. Die Legalisierung wäre eine große Chance den Kinderwunsch in Deutschland mit entsprechend hohen Standards für das Wohlbefinden der Leihmutter in Einklang zu bringen."

     

    Erläuterung warum der Zusatz erforderlich ist:

    Die meisten Menschen verstehen nicht was sich hinter dem Thema Leihmutterschaft verbirgt und verstehen schon gar nicht die aktuelle Gesetzeslage. Es ist eine normale Haltung Dinge, die man nicht versteht, zunächst abzulehnen. Diese zusätzliche Erläuterung gibt dem Leser mehr Kontext und beschreibt wie wir zusätzlich zum Kinderwunsch das Wohl der Leihmutter im Auge behalten.

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  • [14484] Ersetze: Seite 1, Zeile 7 bis Seite 1, Zeile 8 (Antragsteller: Frederike Hirt, Lilly Bergemann). / V1

    Anstelle von "Leihmutterschaft, Embryonen- und Eizellspende – auch unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung und Vergütung – sollen legalisiert, Vielelternschaft ermöglicht werden."

    Eingegangen am Samstag, 20. Februar 2021 um 22:25 Uhr. Antragsteller ist/sind "Frederike Hirt, Lilly Bergemann".

    Die Vielelternschaft soll ermöglicht werden. Wir setzen uns für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz anstelle des Embryonenschutzgesetzes ein, was unter anderem eine Legalisierung der Embryonen- und Eizellenspende - auch unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung und Vergütung - beinhaltet. Weiterhin sollen Ärztinnen und Ärzte sich auch dann nicht mehr strafbar machen, wenn sie eine künstliche Befruchtung zur Herbeiführung einer Ersatzmutterschaft (umgangssprachlich Leihmutterschaft) vornehmen und ihren ärztlichen Aufklärungspflichten hinreichend nachgekommen sind.

    Erklärung: Die Ersatzmutterschaft ist auch jetzt schon weder für die Leih/Mietmutter noch für die Besteller strafbar; die Annahme des Kindes nach § 1741 BGB möglich. Die aktuelle Rechtlage behält der Ersatzmutter jedoch die Wahlfreiheit, ob sie das Kind tatsächlich zur Annahme freigibt oder nicht - der Staat schafft keine Regelungen, die sie zur Abgabe des Kindes gegen ihren Willen zwingen. Das eigentliche Problem liegt in der von den Jugendämtern teilweise vorurteilsbehafteten Prüfung sowie der Strafbarkeit der Ärzteschaft. Dadurch, dass es Ärzten untersagt ist einer Ersatzmutter eine befruchtete Eizelle einzusetzen, wird diesen Konstellationen faktisch die Möglichkeit genommen. Der vorgeschlagene Einschub ermöglicht es insofern legal eine Ersatzmutterschaft medizinisch herbeizuführen und wahrt gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht der gebärenden Frau. Für diejenigen, die eine Leihmutterschaft oder weitergehend eine Mietmutterschaft befürworten, bietet er ausreichend Interpretationsspielraum diese Vorhaben als davon erfasst zu sehen.

     

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  • [14500] Ersetze: Seite 1, Zeile 13 bis Seite 1, Zeile 17 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "Das Ehegattensplitting ist zu einem Steuervorteil für die Verantwortungsgemeinschaft fortzuentwickeln. Dieser ist so auszugestalten, dass er Verantwortungsgemeinschaften mit einer sehr ungleichen Einkommensverteilung nicht mehr überproportional fördert. Als Zwischenschritt befürworten wir"

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 20:32 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    Ersetze durch "Wir befürworten die Fortentwicklung des Ehegattensplittings hin zu einem Familiensplitting, anwendbar auf die Verantwortungsgemeinschaft. Dieses ist so auszugestalten, dass es Verantwortungsgemeinschaften mit einer sehr ungleichen Einkommensverteilung nicht mehr überproportional fördert."

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