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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 18:52 Uhr, in der Kategorie "Die Offene Gesellschaft und ihre Chancen" und mit der laufenden Nummer 603. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

My body, my choice

Jeder Mensch hat das unveräußerliche, zu schützende Recht auf körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung. Umgekehrt ist es dem Staat verwehrt, moralisierende Auffassungen von Sexualität durchzusetzen. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist zu intensivieren. Dabei muss der Fokus auf der Durchsetzung des mehrfach verschärften geltenden Rechts liegen. Polizei und Justiz müssen besonders geschult werden. Sexualdelikte sind im Alltag ein häufiges Phänomen und müssen auch in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung thematisiert werden. Die Landgerichte werden ermutigt, Spezialkammern für Sexualdelikte einzurichten. Die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung sehen wir als Erfolg und streben deren Ausbau an. Opfer müssen über ein bundesweites Opferinformationsportal besser über ihre Rechte und Ansprechpersonen informiert werden. Um Opfern, die sich erst nach längerer Zeit für eine Strafanzeige entscheiden, die Sicherung von Spuren zu ermöglichen, wollen wir die anonyme Spurensicherung in den Notfallambulanzen ausbauen. Catcalling und Stealthing sollen strafbar werden. Geschlechtsangleichende Operationen an Minderjährigen wollen wir verbieten. Die Gängelung von Sexworkers durch Sexkaufverbote oder rigide Vorschriften lehnen wir ab. Gleichzeitig wollen wir Zuhälterei und Menschenhandel grenzüberschreitend unterbinden.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14501] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 6 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "besonders geschult werden"

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 20:34 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    ", inbesondere im sensiblen Umgang mit Opfern"

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  • [14481] Ersetze: Seite 1, Zeile 12 bis Seite 1, Zeile 13 (Antragsteller: LV Niedersachsen, BAK Gender & Diversity, Frederike Hirt, Lilly Bergemann). / V1

    Ersetze letzten Satz

    Eingegangen am Samstag, 20. Februar 2021 um 21:48 Uhr. Antragsteller ist/sind "LV Niedersachsen, BAK Gender & Diversity, Frederike Hirt, Lilly Bergemann".

    Zuhälterei muss in Deutschland auch in Einzelfällen strafbar sein; darüber hinaus wollen wir Zuhälterei und Menschenhandel durch sicherheitsbehördliche Kooperationen grenzüberschreitend unterbinden.

     

    Begründung: Nach aktueller Rechtlage macht sich der Zuhälterei nur strafbar, wer  

    Nr. 1: eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder 

    Nr. 2: seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben

    und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

    Wieso das einmalige Ausbeuten oder zwecks eigenem Vermögensvorteil Kontrollieren nicht strafbar sein soll, erklärt sich im Hinblick auf die bereits dadurch beeinträchtigte Entscheidungsfreiheit der Prostituierten nicht.

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  • [14502] Ersetze: Seite 1, Zeile 14 bis Seite 1, Zeile 14 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "Geschlechtsangleichende Operationen an Minderjährigen wollen wir verbieten."

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 20:44 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    durch: "Geschlechtsangleichende Operationen bei unter 16-jährigen, insbesondere auf Wunsch der Eltern bei Intersexuellen Kindern und Jugendlichen, aber auch bei transsexuellen Jugendlichen auf deren eigenen Wunsch, lehnen wir ab."

    Begründung: Bei Wunsch nach einer Geschlechtsangleichungs-OP ist der präoperative Zustand häufig mit großem psychischen Leid verbunden. Deshalb sollte die OP nicht unnötig lange herausgezögert werden. Wir trauen jungen Menschen ab 16 Jahren zu, diese Entscheidung zu treffen.

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