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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 18:59 Uhr, in der Kategorie "Die Offene Gesellschaft und ihre Chancen" und mit der laufenden Nummer 605. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Perspektiven als attraktives Einwanderungsland schaffen!

Die offene Gesellschaft bewährt sich in ihrer positiven Haltung gegenüber Einwanderungswilligen. Wer sich anstrengt, dem stehen alle Türen offen. Dies setzt das Fehlen von Vorstrafen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit voraus und erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems, das vorrangig auf Qualifikationen aufbaut. Die  Einwanderung soll durch digitale Bewerbungsverfahren und transparente Auswahlverfahren bürokratiearm gestaltet werden. Potenzielle Arbeitgeber können sich über ein zentrales System an die Einwanderungsbehörden wenden und ihren Fachkräftebedarf anmelden, auf dessen Grundlage das Punktesystem stetig angepasst wird. Bleibt die Arbeitssuche auch nach Aufbrauchen der eigenen Mittel erfolglos oder wird in angemessener Frist nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit keine neue Stelle angetreten, hat die Ausreise zu erfolgen.  

Asyl ist ein Menschenrecht und als solches nicht verhandelbar. Wir wollen die Asylantragstellung auch in Botschaften ermöglichen und ein humanitäres Visum nach Schweizer Vorbild einführen. Auf europäischer Ebene fordern wir einen Verteilungsschlüssel für Geflüchtete an. Mitgliedstaaten, die sich der Aufnahme von Geflüchteten verweigern, haben für die Unterbringung und Integration in anderen Mitgliedstaaten aufzukommen und sollen durch die Kommission mit Strafen sanktioniert werden. Die Prüfung humanitärer Aufenthaltsgründe hat mit besonderer Dringlichkeit zu erfolgen, es muss durch bessere Ausstattung der Justiz- und Verwaltungsbehörden sichergestellt werden, dass Verfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden können. Ein Spurwechsel aus einem humanitären Schutzstatus oder dessen Beantragung ins Regelungsregime des Einwanderungsrechts muss möglich sein. Werden keine humanitären Aufenthaltsgründe festgestellt und besteht auch nach dem Einwanderungsrecht kein Aufenthaltsrecht, muss die Ausreisepflicht durchgesetzt und Wiedereinreiseversuchen begegnet werden. 

Entscheidend ist nicht, wo jemand herkommt, sondern wo er hinwill. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit ist für uns die Krönung eines gelungenen Integrationsprozesses. Einbürgerungen sollen kein bloßer Verwaltungsakt sein, sondern im feierlichen Rahmen begangen werden. Ein Anspruch auf Einbürgerung soll bereits nach vier Jahren bestehen. Multiple Staatsangehörigkeiten müssen unbeschränkt zulässig sein. 

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14406] Ersetze: Seite 1, Zeile 3 bis Seite 1, Zeile 4, Abschnitt: 3 (Antragsteller: Jan Krawiec). / V1

    Eingegangen am Sonntag, 31. Januar 2021 um 13:25 Uhr. Antragsteller ist/sind "Jan Krawiec".

    "Multiple Staatsbürgerschaften sollten grundsätzlich möglich sein."

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  • [14405] Ersetze: Seite 1, Zeile 3 bis Seite 1, Zeile 3, Abschnitt: 3 (Antragsteller: Jan Krawiec). / V1

    Eingegangen am Sonntag, 31. Januar 2021 um 13:23 Uhr. Antragsteller ist/sind "Jan Krawiec".

    "Vier" durch "acht" 

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  • [14482] Ersetze: Seite 1, Zeile 6 bis Seite 1, Zeile 8 (Antragsteller: BAK Gender & Diversity). / V1

    Bleibt die Arbeitssuche auch nach Aufbrauchen der eigenen Mittel erfolglos oder wird in angemessener Frist nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit keine neue Stelle angetreten, hat die Ausreise zu erfolgen.

    Eingegangen am Samstag, 20. Februar 2021 um 21:52 Uhr. Antragsteller ist/sind "BAK Gender & Diversity".

    Die Ausreise hat nicht zu erfolgen, wenn die Arbeitssuche nach Aufbrauchen der eigenen Mittel erfolglos bleibt - sondern sie hat zu erfolgen, wenn in angemessener Frist nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit oder nach Abschluss einer Qualifikation keine (neue) Stelle aktiv gesucht wird.

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