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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 19:01 Uhr, in der Kategorie "Die Offene Gesellschaft und ihre Chancen" und mit der laufenden Nummer 606. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Dein Glaube, Deine Entscheidung!

Unser Ziel ist der weltanschaulich neutrale Staat. Die Staatskirchenverträge sind abzuschaffen, Staatsleistungen an Kirchen sind abzulösen. Die Sonderrechtsstellung kirchlicher Träger, auch im Arbeitsrecht, ist abzuschaffen. Die Organisationsform der Religionsgemeinschaften soll privatrechtlicher Natur sein. Bis dahin muss der Austritt aus einer Religionsgesellschaft auch dieser gegenüber und kostenfrei digital erklärt werden können. Der Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Finanzbehörden muss beendet werden. Der sog. Blasphemie-Paragraph (§ 166 StGB) ist abzuschaffen. Der Sonntagsschutz ist aufzuheben.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14426] Streiche: Seite 1, Zeile 7 bis Seite 1, Zeile 8 (Antragsteller: Nicolas Ziegler). / V1

    „Der sog. Blasphemie-Paragraph (§ 166 StGB) ist abzuschaffen. „

    Eingegangen am Montag, 1. Februar 2021 um 16:36 Uhr. Antragsteller ist/sind "Nicolas Ziegler".

    Paragraph 166 StGB bezieht sich lediglich auf eine öffentlich wirksame Beschimpfung einer religiösen Ansicht oder Institution.  

     Zitat §166 StGB:

    "(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

    Meiner Ansicht nach ist dieser Paragraph kein Hindernis für das Angestrebte Ziel, ein von außen betrachtet neutraler Staat zu werden. Ganz Im Sinne des Titels "dein Glaube, deine Entscheidung" hat eine Beschimpfung, die den öffentlichen Frieden stört, nichts in einem "neutralen" Staat zu suchen.

    »Download Änderungsantrag als PDF-Datei

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