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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 19:07 Uhr, in der Kategorie "Die Offene Gesellschaft und ihre Chancen" und mit der laufenden Nummer 607. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Frei bis in den Tod

Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Wir treten daher für die Straffreiheit der Suizidhilfe – auch der aktiven – einschließlich des Zugangs zu entsprechenden Medikamenten ein.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14505] Ersetze: Seite 1, Zeile 1 bis Seite 1, Zeile 1 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "Frei"

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 21:24 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    Ersetze "Frei" durch "Selbstbestimmt"

    Begründung: Mit "Selbstbestimmt bis in den Tod" drücken wir dasselbe aus, ohne zu nah am Wort  "Freitod" zu sein, das den Suizid romantisiert. Von der Nutzung von "Freitod" raten Experten für psychische Gesundheit explizit ab.

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  • [14457] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 4 (Antragsteller: Karl-David Heindorf). / V1

    […] zu respektieren, sofern sie aus freien Stücken und mit der benötigten geistigen Reife entsteht, alle ihre Folgen zu erfassen.

    Eingegangen am Dienstag, 9. Februar 2021 um 15:24 Uhr. Antragsteller ist/sind "Karl-David Heindorf".

    Begründung: So sehr die Recht des Individuums auf eine selbstbestimmte Beendigung des Lebens auch zu den fundermentalsten Freiheiten zählt die es geben kann, so sehr muss auch beachtet werden dass nicht jeder Mensch, ohne vorherige Aufklärung, die volle Tragweite einer solchen Entscheidung wahrnehmen kann. Hier muss eine umfangreiche und fachliche Beratung erfolgen.

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  • [14509] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 7 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "Medikamenten"

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 21:37 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    Füge nach Zeile 7 ein: "ähnlich dem belgischen Modell."

    Begründung: Im aktuellen Entwurf klingt es so, als seien keinerlei Voraussetzungen nötig und geeigneter Medikamente in jeder Apotheke erhältlich. Durch den Verweis auf das Belgische Modell stellen wir in aller Kürze klar, dass es gewisse Voraussetzungen und Verfahren geben muss.

    Das belgische Modell sieht eine Aufklärung durch den Arzt über therapeutische und palliative Verfahren vor, Gespräch zur Klärung der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches, Bestätigung eines anhaltenden, unerträglichen und nicht zu lindernden physischen oder psychischen Leid durch zweiten Arzt, Möglichkeit der Abgabe einer vorsorglichen Willenserklärung für den Fall des Eintretens gewisser Zustände, usw.

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