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Antrag zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021

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Eingegangen am Freitag, 29. Januar 2021 um 19:20 Uhr, in der Kategorie "Gesundheit als Basis für das Leben" und mit der laufenden Nummer 702. Antragsteller ist/sind "Bundesvorstand.

Der Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 möge beschließen:

Mehr Entscheidungsfreiheit für Schwangere

Das grundsätzliche Recht der freien Arztwahl wird dadurch beeinträchtigt, dass die Betreuungspauschale für Schwangere nur von einem Arzt pro Quartal abgerechnet werden kann. Auch bei einem Arztwechsel soll der neue betreuende Arzt oder eine eventuelle Vertretung die Pauschale abrechnen können. Die Kosten für das Einfrieren von Eizellen (Social Freezing) sollen von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. 

Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a StGB. Dass Frauenärzte darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen und über Abtreibungen aufklären, verstehen wir nicht als eine Straftat, sondern als Teil ihres Berufs. Deshalb fordern wir auch das Bundesverdienstkreuz für Kristina Hänel, die sich als betroffene Frauenärztin seit Jahren vor allen Gerichten gegen dieses überholte Strafgesetz zur Wehr setzt und so eine wichtige, gesellschaftliche Debatte angestoßen hat.

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Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt ohne Zeilennummerierung und als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum Modulentwürfe für das Bundestagswahlprogramm 2021 vom 30.01 bis 21.02.2021.


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Vorliegende Änderungsanträge:

  • [14513] Ersetze: Seite 1, Zeile 5 bis Seite 1, Zeile 6 (Antragsteller: LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers). / V1

    "von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

    Eingegangen am Sonntag, 21. Februar 2021 um 21:46 Uhr. Antragsteller ist/sind "LAK Gesundheit (Bayern), vertreten durch Barbara Eggers".

    Ersetze durch "durch staatliche Unterstützung finanziert werden."

    Begründung: Diese Ausgabe ist bei der Krankenversicherung falsch angesiedelt, da es sich weder um einen Krankheitszustand, noch um eine Präventionsmaßnahme handelt. Wenn Social Freezing gefördert werden soll, muss dies wenn dann direkt durch den Staat, nicht über die Krankenkassen, geschehen. 

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  • [14474] Füge ein nach: Seite 1, Zeile 6 (Antragsteller: Larissa Saar). / V1

    Eingegangen am Freitag, 19. Februar 2021 um 15:39 Uhr. Antragsteller ist/sind "Larissa Saar".

    Die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Verhütungspflaster, Vaginalring, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Spirale und Notfallverhütung) sollen auch über das 22. Lebensjahr hinaus durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

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