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2Der Anteil der Jugendlichen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung stieg in den
3letzten Jahre immer weiter an, insbesondere auch der Anteil an Jugendlichen mit Depressionen. 4Besonders für Jugendliche ist es meist schwierig sich gegenüber Eltern, Freunden oder anderen 5nahestehenden Personen zu öffnen. Doch selbst wenn sie dies getan haben, ist es nicht leicht 6professionelle Hilfe zu bekommen. Der Grund ist unter anderem die Klassifikation von 7Depressionen durch das internationale Klassifikationssystem ICD-10 (International Classification 8of Diseases), welches eher behäbig auf akute depressive Phasen von Jugendlichen reagiert. Da 9Jugendliche oftmals deutlich impulsiver sind als erwachsene Menschen, muss auch eine 10Therapie schnellstmöglich beginnen, sobald eine akute Krankheitsphase auftritt.11Aufgrund des vorherrschenden Mangels an Psychotherapeuten ist es aktuell jedoch sehr schwer
12zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten. Eine schnelle Hilfe kann daher meist nur geleistet 13werden, wenn vorab bereits suizidale Tendenzen zu erkennen sind. Fehlt eine Erkenntnis über 14solche Tendenzen, sind Wartezeiten auf einen Therapieplatz von bis zu sechs Monaten nicht 15unüblich. Dieser Wartezeit voraus geht meist ein Erstgespräch zwischen Therapeut und Patient, 16durch welches die Patienten oftmals stark emotional aufgewühlt werden. Folgt die eigentliche 17Therapie erst einige Zeit später, können sowohl die emotionale Belastung des Erstgesprächs als 18auch weitere Geschehnisse in der Zwischenzeit für eine Verschlimmerung der psychischen 19Gesundheit des Patienten sorgen. Diesen Umstand erachten wir für nicht zumutbar.20Deshalb fordern wir, dass
22Psychotherapeuten und Jugendpsychologen dazu verpflichtet werden, vor Beginn des
23Erstgesprächs Auskunft über die Wartezeiten zu geben. Option: Ein Erstgespräch muss 24von Seiten des Behandelnden immer mit einer Zusage zur Behandlung einhergehen. 25Diese Zusage kann von Seiten des Patienten jederzeit abgelehnt werden.27Alternative 1: Deutschland auf eine Anpassung der ICD-10 im Falle von Depressionen bei
28Jugendlichen auf internationaler Ebene hinwirkt.29Alternative 2: die Auslegung der ICD-10 für Jugendliche (in Deutschland) geändert wird.
31im Biologieunterricht in der 9. Klasse verpflichtend 3 Wochenstunden (à 45 min.) über
32psychische Erkrankungen, eine davon explizit über Depressionen und eine über 33Hilfsmöglichkeiten, gesprochen wird. Die Wochenstunden sollen dafür bei Sexualkunde 34gekürzt werden.36Schulsozialarbeit stärker in den Fokus gerückt wird, um Ansprechpartner sowohl für
37Schülerinnen und Schüler mit psychischen Problemen als auch für Lehrerinnen und 38Lehrer, welche Anzeichen bei Ihren Schülerinnen und Schülern feststellen, 39bereitzustellen. Insbesondere muss das Gespräch zwischen Schulsozialarbeitern und 40Jugendlichen vertraulich und geschützt ablaufen, sodass keine direkten Auswirkungen 41auf den Schulalltag zu spüren sind (nicht während der Unterrichtszeit, kein 42Informationsfluss an das Kollegium).44die Beiträge zur Ausbildung bei einem (zertifizierten) Psychotherapeuten bei
45erfolgreichem Absolvieren übergangsweise vom Bundesministerium für Gesundheit (BfG) 46übernommen werden, sofern sich die angehenden Psychotherapeuten dazu verpflichten, 47in ihrer späteren Laufbahn selbst 3 Psychotherapeuten beitragsfrei auszubilden. Die 48Übernahme der Ausbildungsbeiträge soll vom ausbildenden Therapeuten direkt beim BfG 49beantragt werden. Sollte die Ausbildung nach einer Probezeit von sechs Monaten 50abgebrochen oder endgültig nicht bestanden werden, muss der Auszubildende die 51entstandenen Kosten zu 50% an das BfG zurückzahlen.53Den Mangel an Psychotherapeuten auszugleichen ist eine der Kernaufgaben der
54Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Da diese ihrer Aufgabe in den vergangenen 55Jahren nicht gerecht worden ist, soll geprüft werden, ob sie (a) ein Verschulden an dem 56vorherrschenden Mangel tragen und (b) sich eventuell ganz aus dem Bereich der 57Psychotherapie zurückziehen sollen.58
59Begründung:
60Erläuterung des ICD-Systems: Nach dem System der ICD-10 liegt eine leicht depressive Episode
61vor, wenn mindestens zwei der Hauptsymptome (z.B. Freudlosigkeit, Antriebsmangel) und zwei 62Zusatzsymptome wie z.B Schuldgefühle und Schlafstörungen auftreten. Bei einer mittelgradigen 63depressiven Phase liegen zwei Haupt- und mindestens drei, höchstens aber vier weitere 64Symptome vor. Schwere depressive Episoden werde erst diagnostiziert, wenn alle drei 65Hauptsymptome vorhanden sind. Außerdem müssen die Beschwerden mindestens über zwei 66Wochen anhalten.Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum 59. Bundeskongress vom 11. bis 13. Oktober in Oldenburg.