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2Die Versammlungsfreiheit ist ein Stück ursprünglicher, ungebändigter und unmittelbarer
3Demokratie und ein Ausdruck von demokratischer Offenheit. Die Versammlungsfreiheit ist keine 4Staatsschutzvorschrift, sondern ein demokratisches Teilhaberecht. Sie ist konstituierendes 5Element eines freien Meinungs- und Willensbildungsprozesses.6Für die Jungen Liberalen steht deshalb völlig außer Frage, dass auch Schülerinnen und Schüler
7das Recht haben zu demonstrieren. Dies gilt auch während der Schulzeit. Allein der Verweis auf 8die Schulpflicht reicht aus unserer Sicht nicht aus, um das demokratische Teilhaberecht der 9Versammlungsfreiheit einzuschränken. Ferner darf die Teilnahme an einer Demonstration keine 10negativen Folgen/Sanktionen von staatlicher Seite für die Schülerinnen und Schüler haben, dazu 11gehört auch der Eintrag von Fehlstunden.12Klar ist natürlich auch, dass Schülerinnen und Schüler nicht jeden Tag demonstrieren können.
13Hier muss ein vernünftiger Ausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und der Schulpflicht, 14die der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages und dem Recht auf Bildung dient, 15gefunden werden. Aus unserer Sicht kann hier die Anzahl der ausgefallen 16Fachunterrichtsstunden als Anhaltspunkt für die Menge an Unterricht dienen, die versäumt 17werden kann, da die Schulbehörden der Bundesländer es als hinnehmbar ansehen diese 18ausfallen zu lassen, ohne dabei das Recht auf Bildung zu gefährden.Achtung: Die Darstellung des gezeigten Antrags erfolgt als reine Vorschau. Verbindlich ist der Antragstext im offiziellen Antragsbuch zum 59. Bundeskongress vom 11. bis 13. Oktober in Oldenburg.